Kosten und Information

Preise

Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen können die Kosten übernehmen.

Erstgespräch / Einzeltherapie 
60 Minuten: 100 € 
90 Minuten: 145 €

Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:

  • Ich nehme mir mehr Zeit für Sie, als üblich.
  • Nicht die Krankenkasse entscheidet über die Notwendigkeit einer Therapie, sondern Sie selbst.
  • Die Therapie wird nicht in den Akten der Krankenkasse vermerkt.
  • Es gibt keine Probleme z.B. bei der Verbeamtung, dem Abschluss einer Lebensversicherung etc
  • Bei der Terminvergabe habe ich keine lange Wartezeit
  • Es fällt kein bürokratischer Aufwand mit der Krankenkasse an
  • Sie bleiben außerhalb meiner Praxis anonym

Ablauf Terminvergabe

Erster Kontakt: Um einen Termin zu vereinbaren, erreichen Sie mich unter 0160 8379728
Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer und ich rufe Sie zeitnah zurück.

Bei Fragen können Sie mich gerne vorab über Whatsapp  kontaktieren.

Leider ist meine Praxis nicht barrierefrei, ich biete Ihnen aber gerne Hausbesuche an. Sprechen Sie mich einfach an.

Bezahlung

Das Honorar ist im Anschluss an die Therapiesitzung in bar zu entrichten.

Ich bitte Sie vereinbarte Termine, die Sie nicht einhalten können bis 24 Stunden vor dem Termin abzusagen.

Wichtige Hinweise

Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde der Therapeut entbunden ist. Von der Schweigepflicht darf nur der betroffene Patient oder der gesetzliche Vormund/Betreuer entbinden. Die Inhalte der Gespräche unterliegen der absoluten Vertraulichkeit.

  • Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, frei verkäufliche Arzneimittel empfehlen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
  • Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben, dokumentiert und gespeichert.
  • Die Psychotherapie kann keine ärztlich/med. Behandlung und körperliche Untersuchung durch den Arzt ersetzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Die Psychotherapie kann nur begleitend und stützend erfolgen.
  • Eine Psychotherapie erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Klient/Patient. Allerdings ist es unmöglich, ohne die aktive Mitarbeit des Patienten Fortschritte zu machen oder Erfolge zu haben. Die Linderung oder Heilung seelischer Erkrankungen muss stets von innen heraus, also vom Klienten/Patienten selbst, erfolgen – die dazu notwendige Hilfestellung und Anleitung wird dem Klienten/Patienten nach aktuellem Wissensstand angeboten.
  • Der Klient/Patient verpflichtet sich zur bestmöglichen Mitarbeit und zur Erledigung der ggf. erforderlichen „Hausaufgaben“ oder Übungen.
  • Der Klient/Patient ist außerdem für den Erhalt seiner Gesundheit selbst verantwortlich.